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Rauchfangkehrer

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Rauchfangkehrer

6. Oktober 2020

Die Arbeit der Rauchfangkehrer ist besonders wichtig, da Sie für die Sicherheit der Bewohner einer Immobilie unerlässlich ist. Wir haben alles zu den Themen Hauptkehrungen, Abgasmessungen und andere relevante Informationen dazu für Sie zusammengefasst.
Rauchfangkehrer

Einmal im Jahr muss der für das Haus zuständige Rauchfangkehrer die Sicherheit aller Rauchfänge und der damit verbundenen Feuerstätten, gleichgültig was an diesen angeschlossen ist (z.B. Ölofen, Heiztherme, Gaskonvektor etc.) überprüfen.

Hierfür gibt es einen sogenannten Hauptkehrtermin (HK), welcher im Haus in der Regel mit einem gelben Zettel am schwarzen Brett oder dem Kehrkästchen im Erdgeschoß angeschlagen ist.

Bei diesem Kehrtermin sind die Reinigungs- und Kehröffnungen (Kamintüren etc.) frei zugänglich zu halten! Ihre Anwesenheit ist unbedingt erforderlich! Sollten Sie doch einmal nicht bei einer Hauptkehrung anwesend sein können, werden Sie vom Rauchfangkehrer verständigt und bekommen einen Termin für eine sog. Nebenkehrung.

Alle fünf Jahre kommt auch die sogenannte Abgasmessung hinzu. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen über die Luftreinhaltung ist auch die Überprüfung von Feuerstätten in Bezug auf deren Abgaswerte durchzuführen. Die Hausverwaltung empfiehlt, diese Überprüfung durch den Rauchfangkehrer durchführen zu lassen. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig und trägt der Wohnungsnutzer.

Geprüft werden Feuerstätten mit 15 – 26 kW Nennwärmeleistung alle fünf Jahre (dies sind die in Wohnungen üblichen Nennwärmeleistungen für Thermen, Gaskonvektoren etc.)

Wichtig im Zusammenhang mit Rauchfangkehrern und Gasthermen ist auch auf die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung hinzuweisen. Vor allem im Sommer bei hohen Außentemperaturen oder bei schwülen Tiefdruckwetter kann Abgasen aus der Therme der Auftrieb fehlen um richtig nach außen geleitet zu werden. Die Kamine sind wie zugestöpselt und die gefährlichen Abgase stauen sich in die Wohnung zurück.

Da Kohlenmonoxid farb- und geruchlos ist wird die Gefahr nicht wahrgenommen. Mögliche Symptome sind Typische Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel und Bewusstlosigkeit.

Es ist daher empfehlenswert vor allem im Sommer während des Duschens die Wohnung gut zu lüften und die Therme regelmäßig zu warten.

 

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Immobilienverwaltung Rosenberger wie immer stets zur Verfügung!