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Ihre WEG-Abrechnung

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Ihre WEG-Abrechnung

26. Juni 2020

In den nächsten Tagen erhalten Sie die Abrechnung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Was alles darin enthalten sein muss und, wo Sie weitere Informationen finden, erfahren Sie in diesem Blog.
Ihre WEG-Abrechnung

Bis Juni des Jahres übersenden wir die Betriebskostenabrechnungen sowie die Wohnungseigentumsabrechnungen. Die Übermittlung kann einerseits per Post oder andererseits elektronisch erfolgen. Wir setzten seit einiger Zeit sehr erfolgreich die Kommunikationsplattform Casavi ein, um eine rasche Übermittlung zu gewährleisten. Vorteil von Casavi ist die Übersichtlichkeit im Gegensatz zur herkömmlichen ausgedruckten Abrechnung und die ständige Verfügbarkeit unabhängig von Ort und Zeit. Sollten Sie noch keinen Zugang zu Casavi haben, wenden Sie sich einfach an uns, am besten per Mail an. [email protected] oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage.

In der Abrechnung sind alle Aufwendungen die für und von der Eigentümergemeinschaft im letzten Jahr getätigt wurden, angeführt. Sie gibt Ihnen eine Übersicht über die wirtschaftliche Situation Ihrer Liegenschaft.

Zur Abrechnung gehören auch die entsprechenden Belege, in welche Sie in der Kanzlei Einsicht nehmen können. In manchen Liegenschaften liegen diese in digitalisierter Form auf, in allen anderen ist eine Einsichtnahme in unserem Büro möglich. Um die entsprechenden Unterlagen auch parat zu haben, bitten wir Sie um die Vereinbarung eines Termins.

Weist die Abrechnung ein Guthaben aus, so wird dieses zum übernächsten Vorschreibungstermin gutgeschrieben bzw. ausbezahlt. Bei Fehlbeträgen werden diese zum zweitfolgenden Zinstermin (August) den Wohnungseigentümern vorgeschrieben.

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an unsere WEG-Abteilung entweder per Kontaktformular oder über Casavi zu wenden!